Konzentrationslager


Arbeitserziehungslager

Die Arbeitserziehungslager waren für Zwangsarbeiter aus Ost und West sowie für Deutsche. Zwangsarbeiter wurden wegen sogenannter Arbeitsbummelei oder anderer Delikte (Flucht, Verstöße gegen Lagerordnung) inhaftiert. Deutsche inhaftierte man, wenn sie sich gegen das Nazi-Regime äußerten. Die Haftdauer betrug im allgemeinen 6 Wochen. Danach wurde man entweder entlassen und verschärft beobachtet oder kam in ein Konzentrationslager.

Fremdarbeiterlager

Diese Lager waren für zivile Zwangsarbeiter aus besetzten Gebieten in Ost und West, vor allem für Polen und Russen eingerichtet. Die Lebensbedingungen insbesondere für Polen und Ostarbeiter waren durch mangelhafte Ernährung bei harter Arbeit gekennzeichnet und führten zu Unterernährung und Tod.

Spezialanstalten

Geistig und körperlich Behinderte wurden in der NS-Propaganda als „unwertes Leben“ bezeichnet und systematisch in Spezialanstalten, z. B. in Hadamar, durch Gas ermordet.

Konzentrationslager

KZ - Typ 1
Amtlich: Zu inhaftieren sind „alle wenig belasteten und unbedingt besserungsfähigen Schutzhäftlinge, außer für Sonderfälle und Einzelhaft (...)“. (Erlaß vom 2.1.41)

Tatsächlich wurden inhaftiert:

  • Gegner des Nazi-Regimes
  • Juden mit Vermögen

Die Haftdauer war unbegrenzt

KZ - Typ 2
Amtlich: Zu inhaftieren sind „alle schwerer belasteten jedoch noch erziehungs- und besserungsfähigen Schutzhäftlinge (...)“. (Erlaß vom 2.1.41)

Tatsächlich wurden inhaftiert:

  • Gegner des Nazi - Regimes
  • Russische Kriegsgefangene
  • Juden
  • Politische Häftlinge aus besetzten Gebieten

Die Haftdauer war unbegrenzt.

KZ - Typ 3
Amtlich: Zu inhaftieren sind „alle schwer belasteten, insbesondere auch gleichzeitig kriminellen, vorbestraften und asozialen d.h. kaum noch erziehbaren Schutzhäftlinge (...)“. (Erlaß vom 2.1.41)

Tatsächlich waren diese Lager Vernichtungslager, in denen Massenvergasungen stattfanden. Hierher kamen:

  • Transporte mit Juden zwecks Massenvergasungen
  • Arbeitsunfähige Häftlinge aus den KZ Typ 1 und Typ 2.

Die Haftdauer war unbegrenzt.